Mehr Datenschutz für Google Analytics

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Nach Auffassung des Düsseldorfer Kreises, der Vereinigung der obersten Aufsichtsbehörden für Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, ist die Verwendung vollständiger IP-Adressen zur Web-Analyse ohne Zustimmung des Benutzers nicht zulässig. Website-Betreiber, die Google Analytics einsetzen, können daher nun mit _gat._anonymizeIp(); im Tracking-Code dafür sorgen, dass nur noch gekürzte IP-Adressen übertragen werden. Das schränkt zwar die Genauigkeit von Geo-Analysen ein, sorgt aber für eine ausreichende Anonymisierung.

Internet-Nutzer, die die Datensammlung komplett unterbinden wollen, können das nun mit einer Browser-Erweiterung tun, die Google für Internet Explorer, Firefox und Chrome bereitstellt. Diese verhindert, dass Informationen an Google Analytics übertragen werden. (Daniel Dubsky)

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