Neuer Strafantrag gegen Google
In Rheinland-Pfalz ist der Datenschutz extrem: er will auch die vergangenen Straftaten aufarbeiten. Der Behördenchef Chef Edgar Wagner hat nun Strafantrag gegen Google eingereicht: »Die begangenen Rechtsverstöße sind als erheblich zu bezeichnen und deshalb auch zu ahnden«, teilte er mit.
Und damit es wirklich dem Datenkraken an die Substanz geht, hat er den Strafantrag gleich bei allen acht Staatsanwaltschaften des Bundeslandes eingereicht. In allen Städten und vielen Gemeinden von Rheinland-Pfalz habe das Unternehmen Daten gesammelt, so die Begründung.
Google habe dies eingeräumt. Dummerweise handelt es ich, so sieht es Wagner, wirklich um Straftaten: Paragraph 202b Strafgesetzbuch verbietet das »Abfangen von Daten« – dafür sind bis zu zwei Jahre Knast fällig – und das Telekommunikationsgesetz schreibt ebenfalls ein Abhörverbot ins Gesetzbuch.
Schon die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte wegen der WLAN-Datensierung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bisher hat noch jedoch noch kein Gerichtstermin stattgefunden. (Manfred Kohlen)