WAZ-Vertreter: Google klaut von uns

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Christian Nienhaus forderte heute auf dem Medienfoum NRW nochmals »ein eigenes Leistungsschutzrecht, um unser Eigentum zu schützen«. Etwas diffus ist die Angst der Zeitungsverleger vor den neuen Medien, denn nicht nur Google greift Daten ab, sondern a8ch zahlreiche Blogger.

Dass das alte Urheberrecht aus dem Jahr 1965 nicht mehr zeitgemäß ist, bestreitet auch Google nicht – nicht einmal das Justizministerium. Nienhaus spricht von einer durch das Internet veränderten Wirklichkeit in diesem Bereich und will ein eigenes Schutzrecht für Presseverlage verlangen.

Schon wieder? Am Tag zuvor erklärten die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger dem Bundesjustizministerium ihre Ansicht der Dinge und die Wünsche an dieses »Leistungsschutzrecht«. Die Lobbyisten wollten »Inhalte von Zeitungen und Zeitschriften vor dem gewerblichen Zugriff Dritter im Internet schützen«, schrieben sie auch in eine gemeinsame Erklärung. #

Natürlich wollten sie die private Nutzung und das Zitieren weiterhin erlauben. Man trete nur »für den legitimen Schutz der von Verlagen erbrachten organisatorischen, finanziellen und weiteren verlegerischen Leistungen ein«, schrieben der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) in ihrer gemeinsamen Erklärung.

Dabei erzählen die Verleger hier nichts grundsätzlich Neues. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte erst angekündigt, dass sie im Dritten Korb der Urheberrechtsreform ein Leistungsschutzrecht für Verleger einführen will. Noch in dieser Legislaturperiode. Doch in ihrer realistischen Art kämpft sie gegen die falsch Vorfreude: Finanzielle Wunder sollten sich die Publizisten nicht erhoffen, denn ein Schutzrecht würde die nötigen Strukturveränderungen des Marktes nicht ersetzen. Ein Linkverbot wie es Springer und Burda einst gewünscht hätten, wird es jedenfalls nicht geben.  (Manfred Kohlen)

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