Deutsche Datenschützer leiten Bußgeldverfahren gegen Facebook ein
In den letzten Monaten seien viele Beschwerden darüber eingegangen, erklärt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, der das Bußgeldverfahren eingeleitet hat. Die Bürger seien besorgt, dass Facebook ihre Kontaktdaten und persönlichen Beziehungen kenne.
»Zwar verfügen auch andere soziale Netzwerke über derartige Friend-Finding-Funktionen, diese führen aber nicht dazu, dass die Daten von Personen, die nicht zum Nutzerkreis des jeweiligen sozialen Netzwerks gehören, dauerhaft gespeichert werden. Die Kontaktvorschläge, die Facebook in den Freundschaftseinladungen unterbreitet, geben durchaus Anlass zu der Vermutung, dass die aus den Adressbüchern der Nutzer erhobenen Daten auch zur Erstellung von Beziehungsprofilen von Nichtnutzern dienen«, so Caspar.
Da Facebook zudem Einladungsmails mit vorgegebenem Text an die in den Adressbüchern gesammelten Adressen verschickt, vermutet der Datenschützer eine unzulässige Direktwerbung. Es sei zweifelhaft, dass man die Einladungen dem Nutzer zurechnen könne, von dem die Adressen stammen, erläutert Caspar.
Facebook hat nun bis zum 11. August 2010 Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. (Daniel Dubsky)