Bundesrat will Google Street View per Gesetz stoppen
Die vorgeschlagenen Änderungen am Bundesdatenschutzgesetz sehen vor, dass Personen und KFZ-Kennzeichen vor der Veröffentlichung anonymisiert werden. Zudem ist ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht vorgesehen, so dass beispielsweise auch Hausbesitzer und Mieter der Veröffentlichung von Bildern ihrer Häuser wiedersprechen können. Die Aufnahmen müssen dann anonymisiert oder gelöscht werden.
Bevor Google und andere Anbieter ihre Kamerafahrten starten, müssen sie die Behörden informieren und das Vorhaben mindestens eine Woche vorab auch in Internet und Tageszeitung ankündigen, so sieht es der Gesetzentwurf vor. Er wird nun an die Bundesregierung übermittelt, die ihn binnen sechs Wochen dem Bundestag zukommen lässt.
Kritik äußerte bereits der Bitkom, der den Gesetzentwurf für »politischen Aktionismus« hält. Man brauche keine Einzelfallgesetzgebung zu populären Themen, sondern eine stimmige Netzpolitik, sagte Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. »Die Frage der bildlichen Erfassung des öffentlichen Raumes muss ganz grundlegend und unabhängig von einem speziellen Dienst eines einzelnen Unternehmens diskutiert werden. Wir können nicht für jede neue Technologie ein eigenes neues Gesetz machen.«
Ähnlich sieht das beispielsweise auch der Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr. Die Regelungen seien derart konkret und spezifisch auf Google Street View gemünzt, dass es sich klar um ein Einzelfallgesetz handele – und ein solches sei nach dem Grundgesetz (Art. 19 Abs. 1) verboten. Dazu gäbe es inhaltliche Mängel, denn wenn die Politik der Ansicht sei, dass Geo-Daten besonders schutzbedürftig seien, dürfe das Gesetz nicht nur auf die Veröffentlichung im Internet beschränkt sein. (Daniel Dubsky)