Google erlaubt fremde Marken als Adwords-Keyword
Ab dem 14. September dürfen als Keywords bei Adwords auch fremde Marken genutzt werden, in den Anzeigentexten selbst sind diese aber weiterhin tabu. Bislang konnten Markeninhaber per Beschwerde verhindern, dass ihre Marken von Konkurrenten und anderen Anbietern verwendet wurden und deren Anzeigen bei Suchen nach einem Markennamen auftauchten. Ab September gibt es dann nur noch ein Beschwerderecht bei Anzeigen die missverständlich und irreführend sind, etwa wenn nicht aus ihnen hervorgeht, ob die beworbenen Produkte und Dienstleistungen vom Markeninhaber selbst kommen oder einem anderen Anbieter.
Die neue Regelung helfe den Nutzern, heißt es bei Google, da man nun relevantere Anzeigen einblenden könne, etwa von Reiseveranstaltern und Hotels bei der Suche nach dem Namen einer Fluggesellschaft. (Daniel Dubsky)