Markennamen zulässig: Google ändert Adwords-Richtlinien

Allein die Verwendung fremder Marken in den Keywords sei noch keine Markenverletzung urteilte im März der EuGH. Das sei nur der Fall, wenn für den Nutzer schwer oder gar nicht zu erkennen sei, von welchem Unternehmen eine beworbene Ware oder Dienstleistung stamme.
Dementsprechend passt Google nun seine Adwords-Markenrichtlinien für Europa an. Konnten Unternehmen bislang Beschwerde einreichen und somit verhindern, dass bei Eingabe ihrer Marken in der Google-Suche die Anzeigen anderer Anbieter eingeblendet wurde, so sind ab dem 14. September fremde Marken als Keywords zulässig. Suche der Nutzer etwa nach dem Namen einer Fluggesellschaft, könnten nun Anzeigen von Reiseveranstaltern und Hotels erscheinen, erklärt Google das an einem Beispiel. Mit der neuen Regelung sei dem Nutzer am meisten gedient, da man ihm immer die relevantesten und informativsten Anzeigen einblenden könne.
Nach wie vor können Markeninhaber bei Google Beschwerde einreichen, allerdings nur noch, wenn sie der Meinung sind, ein anderer Anbieter verwirre mit seiner Anzeigenschaltung die Nutzer und erwecke den Eindruck, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte und -Dienstleistungen zu verkaufen. Google prüft in diesem Fall die Beschwerde und entfernt gegebenenfalls die Anzeige.
Die neue Regelung gilt allerdings nur für die Verwendung von Marken in den Keywords, in den Anzeigentexten sind fremde Marken weiterhin tabu. Lediglich Großbritannien und Irland bilden hier eine Ausnahme, da beide derzeit ihre Richtlinien für Anzeigentexte überarbeiten und einigen Unternehmen ab dem 14. September die Nutzung von Marken anderer Unternehmen in den Anzeigen gestatten. Dazu zählen Wiederverkäufer, Verkäufer von Bauteilen, Ersatzteilen und kompatiblen Teilen sowie Informations-Websites.