Innenminister lässt Lex Street View abblitzen

Er sei sich zwar der Problematik bewusst, sagte de Maizière, doch der Gesetzentwurf der Länderkammer sei unzureichend, da er sich allein auf Street View beziehe. Zugleich warnte de Maizière vor einer zu strikten Regelung, da eine solche auch zu Kollateralschäden führe. Schließlich seien im Rahmen der Berichterstattung über die Flutgebiete in Ostdeutschland ebenfalls großflächig Bildaufnahmen gemacht worden und selbst Bund und Länder würden Geodaten erheben und veröffentlichen.
In dem Gesetzentwurf war ein uneingeschränktes Widerrufsrecht vorgesehen, so wie es Google nun auch einräumt. Während man Menschen und KFZ-Kennzeichen automatisch verpixelt, können Mieter und Hausbesitzer ihre Häuser auf Wunsch ebenfalls unkenntlich machen lassen. Beantragen lässt sich das zeitlich unbegrenzt, wer jedoch zum Deutschland-Start von Street View in diesem Jahr sein Haus verpixelt haben will, muss die Fristen einhalten: den 21. September 2010 für Anträge per Brief und den 15. September für Anträge mit dem Online-Tool.
Nach Meinung des Innenministers wird die Diskussion um Datenschutz bei Geo-Diensten allerdings am falschen Objekt geführt, da Straßen und Plätze öffentlich seien. Eine Fassade heiße Fassade, weil sie der Straße zugewandt sei, sagte er, auch Postkarten, Reiseführer und Bildbände würden Straßenzüge abbilden. Man müsse eher über Google Earth reden, das den direkten Blick in den Garten erlaubt.
Statt einer Lex Street View strebt de Maizière eine grundsätzliche Anpassung des Datenschutzrechts an das Internet-Zeitalter an. Sollte es notwendig sein, könne man allerdings bis Herbst ein Gesetz für Geo-Dienste verabschieden. Um das Thema zu diskutieren, hat der Innenminister Branchenvertretet sowie Daten- und Verbraucherschützer am 20. September zu einem Gespräch geladen.