Neuer Entwurf für Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz steht

In einem ersten Entwurf vom Mai war die Videoüberwachung noch unter bestimmten Umständen erlaubt, was zum Streit innerhalb der Koalition führte und von Datenschützern und Gewerkschaften heftig kritisiert wurde. Diese Differenzen sind nun beigelegt, so dass der Entwurf voraussichtlich am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden kann, wie die SZ berichtet.
Der Entwurf regelt auch, inwieweit Firmen ihre Mitarbeiter im Zuge der Korruptionsbekämpfung überwachen dürfen. So sind umfangreiche Datenabgleiche nur anonym und unter strengen Voraussetzungen möglich, erst bei einem konkreten Verdacht auf Straftaten oder schwere Pflichtverletzungen dürfen Daten personalisiert werden. Umfangreiche Dokumentations- und Informationspflichten sollen Missbrauch verhindern.
In dem Gesetzentwurf wird festgelegt, dass ein Arbeitgeber keine Social Networks durchforsten darf, um sich über Bewerber zu informieren. Ausnahme sind Netzwerke, die ausdrücklich der Präsentation gegenüber möglichen Arbeitgebern dienen. Eine normale Internet-Suche nach allgemein zugänglichen Daten ist ebenfalls gestattet. Ärztliche Untersuchungen dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn der Gesundheitszustand des Bewerbers entscheidend für die beruflichen Anforderungen ist.