E-Mail-Patent von Bright Response ist ungültig

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Die Geschworenen des Bundesgerichts in Texas wiesen die Klage von Bright Response – ehemals Polaris – als unbegründet zurück. Schon 2007 hatte das Unternehmen Amazon, AOL, Google, Yahoo und andere Internet-Unternehmen wegen Patentverletzung verklagt und es seither immer wieder versucht. Wenn ein Richter der aktuellen Geschworenen-Entscheidung offiziell zustimmt, ist es aber endgültig aus damit, freut sich die EFF verhalten.

Die Geschworenen gaben dem US-Patent 6,411,947 keinen Anspruch auf eine Erfindung – die Regeln für Patente verlangen »Inventorship«, frei übersetzt »Erfindungskraft«.

Die Beschreibung in dem Patent ist im Grunde nichts anderes als ein Organigramm, das erklärt, wie E-Mails ausgelesen, klassifiziert und weiterbearbeitet werden. Diese Analyse und Automatisierung der Mailbearbeitung mit Inhaltsfiltern zu Weiterleitung, Einsortierung oder automatischer Antwort per Textbaustein boten aber schon die ersten Mailprogramme in den Mailboxzeiten der frühen 80er-Jahre.

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