Deutsche Internet-Ermittlungen weitgehend erfolglos

Auf der Bundespressekonferenz vom heutigen Montag erzählte BKA-Chef Jörg Ziercke den anwesenden Journalisten weit mehr als in der Pressemitteilung des Kriminalamtes steht.
Das Verfassungsgericht hatte zwar die Vorratsdatenspeicherung de facto gestoppt, jedoch noch einige Vorgaben erteilt, wie Behörden dennoch ermitteln können. FDP und CDU streiten sich jedoch noch darüber, und daher entsteht kein neues Gesetz. So sieht sich das Bundeskriminalamt in seinen Ermittlungen gelähmt.
Man könne durch die Art, wie Provider virtuelle IP-Adressen vergeben, keine Straftat mehr bestimmten Nutzern zuordnen, weil die Internet-Zugangs-Anbieter keine Daten über die Personen mehr weitergeben dürfen, ja, nicht einmal mehr speichern. Unter gewissen Vorgaben geht es doch – aber das Gesetz dazu fehlt.