Keine Klarheit bei Urheberabgaben auf Drucker und Plotter

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Gericht Urteil

Damit geht der Streit in eine neue Runde, nachdem der BGH gegen eine pauschale Abgabe auf Drucker und Plotter entschieden hatte, wogegen die VG Wort Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hatte. Sie bemängelte, dass die Frage nicht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wurde und der BGH eine Vergütungspflicht nur bei analogen, nicht jedoch bei digitalen Vorlagen sah. Dem schloss sich das Bundesverfassungsgericht an und verwies die Entscheidung zurück an den BGH. Es sei nicht zu erkennen, »ob sich der Bundesgerichtshof überhaupt mit dem europäischen Recht und einer Vorlage an den Gerichtshof auseinandergesetzt« habe, erklärten die Verfassungsrichter, dabei liege das Bestehen einer Vorlagepflicht nahe. Weiterhin sei es fraglich, »ob nach Unionsrecht Urheber digitaler Vorlagen vom Genuss eines Geräteabgabe-Systems ausgeschlossen werden dürfen.«

Zudem empfahl das Bundesverfassungsgericht dem BGH die Geräteabgabe hinsichtlich der Eigentumsgarantie aus dem Grundgesetz (Art. 14, Abs. 1) zu prüfen, denn dadurch könnte sich eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof erübrigen.

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