BGH-Urteil zu Gebrauchtsoftware erst im Februar 2011

Bis dahin muss das Gericht entscheiden, ob der Handel mit gebrauchter Software und Software-Lizenzen zulässig ist. Bei UsedSoft gibt man sich zuversichtlich, dass der BGH im Sinne des Unternehmens entscheidet. Man begrüße es, dass sich »endlich ein Gericht die notwendige Zeit nimmt, um die Frage nach der Übertragbarkeit von online in Verkehr gebrachter Software grundsätzlich und abschließend zu klären«, so Geschäftsführer Thomas Huth.
Oracle seinerseits weist darauf hin, dass bis zur BGH-Entscheidung die bisherigen Urteil der Oberlandesgerichte maßgebend seien. Diese hatten sich in der Vergangenheit einem Urteil des OLG München angeschlossen, wonach der Handel mit Lizenzen eine Verletzung der Urheberrechte von Oracle darstellt.