Ministerpräsidenten einigen sich auf neue Rundfunkgebühr

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Magdeburg haben die Regierungschefs der Länder sich auf ein neues Finanzierungsmodell für die Rundfunkgebühr geeinigt. Demnach soll ab Januar 2013 die Rundfunkgebühr nicht mehr vom Vorhandensein eines Empfangsgerätes abhängen, sondern pro Haushalt beziehungsweise Betriebsstätte anfallen. Noch müssen allerdings die Landesparlamente zustimmen, Ziel sei es den neuen Rundfunkstaatsvertrag am 15. Dezember auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz zu unterzeichnen, wie Wolfgang Böhmer (CDU), amtierende Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, erklärte. Den Ministerpräsidenten sei das Thema Beitragsstabilität wichtig gewesen, so Böhmer weiter, so dass die Höhe der Rundfunkgebühr von 17,98 Euro voraussichtlich bestehen bleibe.
Nach dem neuen Modell wird die Erhebung der Beiträge deutlich einfacher, da eine Kontrolle durch die GEZ, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht, wegfällt. Die Schnüffelei an der Wohnungstür höre auf, stellte denn auch Kurt Beck, der Vorsitzende der Rundfunkkommission fest. Man habe ein zukunftssicheres Modell auf den Weg gebracht, sagte er, dass mittelstandsfreundlich sei.
Hier hatten die Ministerpräsidenten noch einmal nachgebessert, nachdem die im Juni beschlossenen Eckpunkte für das neue Gebührenmodell noch heftige Kritik hervorgerufen hatten. Vor allem kleine Betriebe und Mittelständler fühlten sich benachteiligt, drohte ihnen doch durch die Zahlung pro Betriebsstätte eine Mehrbelastung. Nun sollen Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern nur noch einen ermäßigten Satz von einem Drittel zahlen, der auch für Zweitwohnungen und Ferienappartments gilt. Die Staffelung nach Mitarbeitern ist zudem so gehalten, dass laut Beck 90 Prozent der Betriebe in die beiden untersten Beitragsstufen fallen und nur ein Drittel beziehungsweise einen Beitrag pro Betriebsstätte zahlen. Für einen Dienstwagen pro Betriebsstätte fallen zudem keine Genühren an, was ebenfalls Kleinbetriebe, Filialen und Selbständige entlasten soll.