Peter Schaar fordert Überarbeitung des europäischen Datenschutzrechts

In seinem Forum schreibt Schaar: »Während US-Gerichte sich nicht scheuen, amerikanisches Recht auch außerhalb der Vereinigten Staaten anzuwenden und sich die europäischen Unternehmen, die auf dem US-Markt aktiv sind, an das dortige Rechtssystem halten müssen, tut sich Europa schwer, die eigene Rechtsordnung mit gleicher Konsequenz durchzusetzen.« Das gelte insbesondere für den Datenschutz, bei dem es oft problematisch sei zu klären, ob das europäische Datenschutzrecht angewendet werden könne. Klar sei das, wenn ein US-Unternehmen wie Google bei Street View in Europa personenbezogene Daten erhebe, schwierig aber bei Suchmaschinen und anderen Diensten. Das Setzen eines Cookies oder die Aufrufbarkeit einer Website als die im Gesetz genannten »automatisierten Mittel« zur Verarbeitung personenbezogener Daten einzustufen, sei schon eine sehr weite Auslegung.
Ein »europaweites Update der Anwendungsregeln des Datenschutzrechts« sei daher »dringend erforderlich«, schreibt Schaar. »Es ist klarzustellen, dass diejenigen Unternehmen, die in Europa Internetgeschäfte machen und hier personenbezogene Daten erheben, sich an europäisches Datenschutzrecht zu halten haben. Nur so ist das Grundrecht auf Datenschutz sicherzustellen, das durch die europäische Grundrechtecharta verbrieft wird.« Eine solche Klarstellung sei auch im Interesse der europäischen Wirtschaft. Er frage sich, so Schaar, warum »die einschlägigen Branchenverbände diese Frage bislang noch nicht thematisiert« hätten.