Datenschutz: Verbraucherzentrale verklagt Facebook

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Die Verbraucherschützer stören sich vor allem am Freundefinder, der ihrer Meinung nach die Nutzer verleitet, ihre gesamten Kontaktdaten von Freunden hochzuladen. “Die E-Mail-Adressen werden dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen und sich dort zu registrieren. Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen”, erklärt Carola Elbrecht von vzbv.

Auch dass Facebook anderen Anbietern, etwa denen von Spielen und Grußkarten, Zugriff auf die Kontaktdaten gewährt, steht in der Kritik. Ebenso die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, da der Nutzer beispielsweise erst Fan von “Facebook Site Governance” werden muss, um über Änderungen informiert zu werden.

“Im Fall Facebook wird deutlich, dass insbesondere Anbieter aus den USA sich nicht um europäische Datenschutzstandards kümmern”, fasst vzbv-Vorstand Gerd Billen zusammen. Andere Social Networks, gegen die die Verbraucherschützer Unterlassungsverfahren eingeleitet hatten, passten ihre AGB an. Auch Facebook hatte dies eigentlich zugesichert, doch stattdessen führte das Social Network neue AGB ein, die dem Unternehmen einen Freibrief für eine weitgehende Verwendung und Weitergabe von Nutzerdaten einräumt, wie der vzbv kritisiert.

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