Wikileaks kontra PayPal: Spendengelder einfrieren ist illegal

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In einem Interview mit den VDI-Nachrichten (erscheint am Freitag, 10.12.) erklärte Internet-Rechtsexperte Thomas Hoeren, eine Klage gegen PayPal lohne sich.

Amazon hatte zumindest einen Grund in den AGB gefunden, Wikileaks von seinen Servern zu nehmen, bei PayPals Sperre könnte es schwieriger  werden, juristisch eine klare Erklärung zu finden – zumal der Bezahldienst gegenüber US-Medien zugab, dass die Sperre auf Druck der US-Politik passiert sei.

Eine Kurzzusammenfassung aller vorausgehenden Vorkommnisse gibt es hier.

Der Rechtsprofessor aus Münster glaubt, die Einfrierung der Wikileaks-Spendengelder bei PayPal sei eindeutig illegal, denn so etwas sei nur dann erlaubt, wenn der Kontoinhaber selbst im Terrorismusumfeld aktiv ist. »Sie dürfen nämlich nur dann Gelder einfrieren, wenn der Kontoinhaber sich im Terrorismusumfeld bewegt«, sagt Hoeren, »Das sehe ich hier gar nicht. Hier lohnt es sich auf jeden Fall für Wikileaks gegen Paypal zu klagen«.

Generell hält er für »höchst strittig«, ob die einseitigen Kündigungen durch Anbieter wie PayPal, Amazon oder Mastercard überhaupt gerechtfertigt sind. Selbst nach US-Recht sei dieses Vorgehen »mindestens dubios«.

Die Wau-Holland-Stiftung, die das Wikileaks-Spendenkonto organisiert, hat bereits eine Klage eingereicht.

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