Teilnehmen an DoS-Angriffen ist strafbar

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Wer in DDoS-Attacken (Distributed Denial of Service) der Aktivistengruppe “Anonymous” gegen Ziele wie Filmindustrie, Banken oder oder PayPal involviert ist, riskiert empfindliche Strafen, warnt der österreichische Nachrichtendienst pte eindringlich.

Nachdem vergangene Woche schon ein junger Holländer festgenommen worden war, der sich an Angriffen auf Mastercard beteiligt hatte, dräut nun auch Deutschen und Österreichern, die in großen Mengen an den Wikileas-»Gegenschlägen«  teilgenommen hatten, dass sie aufpassen müssen bei dem, was die Hacker-Ethik als gut ansieht.

PTE zitiert hier  den Rechtsexperten Klas aus Karlruhe, der den »einschlägigen Straftatbetand« der Computersabotage (Paragraph 303b des Strafgesetzbuchs) nennt.

Auch Mitläufern, die sich nur mit dem Tool »Low Orbit Ion Cannon« (LOIC) an einer Aktion der »Operation Payback« beteiligten, müssten mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Wer DDoS-Attacken organisiere, könne zudem unter dem Antiterror-Paragraphen noch härteren Strafen ausgesetzt sein. Dieser wurde durch die »Convention on Cybercrime« klar für ganz Europa definiert – PCs anzugreifen ist nun strafbar.

»In Deutschland hat das Opfer zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen die Angreifer«, erläutert der IT-Rechtsanwalt, der Schaden könnealso noch größer sein. »Nach dem Gesamtschuld-Prinzip kann die Ersatzleistung einem einzelnen ermittelten Beteiligten aufgebürdet werden. Das kann einen Einzelnen in den Ruin treiben«, warnt er.

Doch auch auf der anderen Seite einer Attacke sieht es schwierig aus: »Wenn ein angegriffenes System für einen Betrieb, Unternehmen oder Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, sind sogar fünf Jahre Gefängnis denkbar« – Im Fall Paypal sei das übrigens argumentierbar.

Gegen Anonymous-Organisatoren könnte potentiell auch ein Banden-Vorwurf konstruiert werden, das deutsche Gesetz zur Bildung terroristischer Vereinigungen (§129a StGB) schließe explizit Gruppen mit dem Zweck der Computersabotage ein. Klas: »Ich hätte die Hoffnung, dass der Staat nicht so weit geht. Das wäre, wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen«, meint der Rechtsanwalt zwar. Auszuschließen sei es aber nicht. Die pte-Redaktion fügt für Österreich an, dass nach dem dortigen Antiterror-Paragraphen bereits Tierschützer angeklagt wurden.

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