Organisationen schaffen Datenschutzrichtlinien für Mobilgeräte und intelligente Stromzähler

Die »Richtlinien zum Datenschutz für Mobilfunkgeräte « (Mobile Privacy Principles) werden von der GSMA als »proaktiver Schritt, um auf datenschutzrechtliche Bedenken einzugehen« bezeichnet. Sie beschreiben, wie die Privatsphäre von Mobilfunkkonsumenten respektiert und geschützt werden sollte, wenn Konsumenten mobile Anwendungen und Dienstleistungen verwenden, die Zugriff auf ihre persönlichen Daten haben, sie verwenden oder sammeln. Die Richtlinien seien Ergebnis einer Zusammenarbeit führender Mobilfunkbetreiber und »Anregungen anderer Spieler im weiteren mobilen Öko-System«.
Etwas bürokratischer hört sich an, was im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Berlin bei einer Tagung (von drei geplanten) zur »Entwicklung Schutzprofils für intelligente Stromzähler (Smart Meter)« vom BSI ausgearbeitet wurde. Juristisch genau definiert handelt es ich um das »Schutzprofil für die Kommunikationseinheit (Gateway) des Messsystems«
Beide Datenschutzrichtlinien setzen genauer fest, welche Informationen unter welchen Umständen an wen weitergegeben werden dürfen.
Sowohl die »Mobile Privacy Principles« der Mobilfunkindustrie als auch die Schutzprofile für die Stromzähler des BSI sind noch lange nicht fertig und erwarten Input von Dritten – für Verhaltenscodes für die Hersteller. So müssen in beiden Fällen die Nutzer klar darüber informiert werden, welche Daten sie da weitergeben. In beiden Fällen werden Verbandsvertreter angehört und die gesamte Industrie einbezogen.
Sowohl die Mobilfunker als auch die behördlichen Stromregulierer in Deutschland wollen ihre Richtlinien noch im Jahr 2011 fertigstellen.