Urteil: Kein Wettbewerbsverstoß durch »Gefällt mir«-Button

MarketingPolitikRechtSoziale Netzwerke
Gericht Urteil

Im vorliegenden Fall hatte ein Online-Händler einen Konkurrenten abgemahnt, weil dieser auf seiner Website den »Gefällt mir«-Button von Facebook eingebunden hatte. Der Konkurrent hätte darauf hinweisen müssen, dass Nutzerdaten an Facebook übermittelt werden, meinte der Händler.

Das sah das Landgericht Berlin anders und wies den Verbotsantrag zurück. Unabhängig davon, wie die Sache datenschutzrechtlich zu würdigen sein, liege kein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor, heißt es in der Urteilsbegründung.

Lesen Sie auch :