E-Plus mit Klage gegen Frequenzauktion teilweise erfolgreich

Im Rahmen der Digitalen Dividende wurden im vergangen Jahr Frequenzen, die durch die Digitalisierung des Rundfunks frei wurden, für den Mobilfunk umgewidmet und versteigert. Schon im Vorfeld der Versteigerung hatte E-Plus versucht, diese zu verhindern, da man die großen Netzbetreiber Deutsche Telekom und Vodafone bevorzugt sah. Die Klage scheiterte, so dass die Versteigerung stattfinden konnte – mit dem Ergebnis, dass E-Plus bei den besonders begehrten Frequenzen im Bereich von 800 MHz leer ausging.
In der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig konnte der Mobilfunker nun jedoch einen Teilerfolg verbuchen, denn das Gericht meinte, es sei der »entscheidungserhebliche Sachverhalt bislang nicht vollständig aufgeklärt«. Zum einen sei nicht hinreichend festgestellt wurden, ob der Bedarf tatsächlich das Frequenzangebot überstiegen hätte und ob eine Versteigerung das geeignete Verfahren für die Frequenzvergabe gewesen sei. Zum anderen sei unzureichend geklärt, ob und inwieweit in der Vergangenheit bereits Frequenzen ohne Versteigerung vergeben wurden. Dies soll nun die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Köln, klären.
Die Frequenzen wurden im vergangenen Sommer an die Mobilfunkbetreiber übergeben, die nun zunächst Orte und Gemeinden mit bis zu 5000 Einwohnern versorgen müssen. Bis zum 1. Januar 2016 muss ein Versorgungsgrad von 50 Prozent erreicht werden – erst wenn 90 Prozent der Orte mit bis zu 5000 Einwohnern angebunden sind, dürfen größere Ortschaften angebunden werden. Dieses Prozedere soll sicherstellen, dass die durch die Umstellung auf Digital-TV frei gewordenen Frequenzen tatsächlich, wie von der Bundesregierung beabsichtigt, eingesetzt werden, um ländliche Regionen mit Breitband-Internet zu versorgen.