Post verliert Streit um PostIdent-Verfahren

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Die Deutsche Post AG unterliegt im Rechtsstreit über das PostIdent Verfahren und muss künftig weiterhin die Identifizierung für Nutzer der Konkurrenz durchführen. Zuvor hatte die Deutsche Post AG den Vertrag über PostIdent Dienste für die Identifizierung von künftigen DE-Mail-Kunden bei WEB.DE und GMX kurzfristig gekündigt. Dagegen klagte Web.de/GMX-Mutter 1&1 – und gewann jetzt.

Das Landgericht Köln meint, die Kündigung sei unwirksam und gab damit den Webmail-Services recht, die argumentierten, das PostIdent-Verfahren habe eine im  Markt beherrschende Stellung bei der rechtssicheren Identifizierung von Personen – und dürfe deshalb so nicht einfach kündigen. Weil sie zudem mit ihrer eigenen E-Post ein Konkurrenzprodukt betreibe, sei das eine Verletzung des Wettbewerbsrechtes, sagte 1&1 nicht deutlich, aber indirekt: Man sei mit mehr als 30 Millionen aktiven Mail-Kunden der Post zwar um Jahre voraus, aber sie solle ihre Stellung im PostIdent-Verfahren nicht ausnutzen, sondern »sich wieder dem fairen Wettbewerb stellen.«

Genüsslich zitiert die 1&1-Pressestelle das Urteil: »Im Übrigen ist die Beklagte den Klägerinnen wegen der Verweigerung der Dienstleistungen und dem Verstoß gegen Art. 102 AEUV gemäß § 33 Abs. § GWB schadensersatzpflichtig. Die Klägerinnen als von der Maßnahme Betroffene sind für den Anspruch aktiv legitimiert«.

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