Bestätigt: US-Grenzer dürfen Notebooks beschlagnahmen

Schon das zweite Mal im Jahr 2011 hat ein Gericht bestätigt, dass es rechtens sei, an der Grenze Notebooks zu beschlagnahmen, berichtet die Network World.
Ein US-Bürger hatte geklagt, weil ihm bei der Rückreise aus Mexico das Notebook abgenommen wurde. Sein Pech: Er war in den Systemen der Grenzbeamten als registrierter Pädophiler ausgezeichnet worden, die Grenzer hatten also den Verdacht, er führe Pornos ein und sendeten das Gerät zur forensischen Untersuchung an die passende Behörde.
Die Klage wurde nun mit der Begründung abgewiesen, die US-Regierung sei nicht verpflichtet, an allen Grenzen die Ausrüstung und das Personal für forensische Untersuchungen von Geräten vorzuhalten. Zudem stünden Durchsuchungen und Beschlagnahmen eben in der Natur einer Grenze. Grenzer dürften sogar verlangen, dass verschlüsselte Daten vor ihren Augen entschlüsselt werden; wer verdächtig sein könnte, dem dürfte bei Nichtbeachtung der Anweisung (oder vergessenem Passwort) gleich das Gerät weggenommen werden.
Wer also künftig wichtige Geschäftsdaten mit sich herumträgt, ist selbst schuld, wenn er sie verliert. Wir empfehlen, sensible Daten vor der Reise auf einem international erreichbaren Onlinespeicher verschlüsselt zu hinterlegen und dann erst vor Ort abzurufen. Nur so sind Informationen noch sicher vor den Augen Dritter – und vor Datenverlust durch »forensische Öffnung« des Gerätes.