Dropbox ändert AGB: User-Dateien stehen US-Behörden zur Verfügung

Die Betreiber von Dropbox versichern, dass Dateien, die ein Benutzer hochlädt, sicher verschlüsselt werden. Nicht einmal Mitarbeiter des Unternehmens sollen Zugriff auf die Dateien haben. Nur Metadaten wie etwa Dateiname oder -größe seien für im Notfall zugänglich. Trotzdem weist Dropbox in den neuen AGBs darauf hin, dass man die Dateien entschlüsseln werde, bevor man sie den Behörden übergibt. Technisch scheint dies demnach machbar zu sein.
Angesichts der neuen Nutzungsbedingungen bleibt besorgten Anwendern immer noch die Möglichkeit, Dateien selber zu verschlüsseln bevor sie sie hochladen. Das ist zum Beispiel mit den kostenlosen Tool TrueCrypt oder AxCrypt möglich.
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