Doch Vorab-Widerspruchsrecht bei Bing Maps Streetside

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Man räume diese erweiterte Widerspruchsmöglichkeit ein, »um der gesellschaftlichen Diskussion um Geodatendienste Rechnung zu tragen und Bürgern größere Mitwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen«, heißt es beim Software-Konzern. Wie das Prozedere aussehen soll, will man mitteilen, wenn es fertig ausgearbeitet ist. Geplant ist derzeit, dass Vorabwidersprüche im August und September entgegengenommen werden – was auf einen Deutschland-Start von Bing Maps Streetside im Oktober hindeutet.

Ursprünglich hatte Microsoft keine Vorabwidersprüche vorgesehen und erfüllte damit den von Bitkom und einigen Unternehmen ausgearbeiteten Kodex für Geodatendienste, für den die Branche im Dezember vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière noch gelobt worden war. Heftige Kritik von Datenschützern bewegte Microsoft nun aber zum Einlenken, auch wenn der Software-Konzern betont, »ein Widerspruch nach Veröffentlichung« sei »das sinnvollste Verfahren« – für die Bearbeitung der Vorabwidersprüche würden mehr Daten von den Bürgern benötigt als nach der Veröffentlichung, um die unkenntlich zu machenden Objekte zu identifizieren.

So sieht man es auch beim Bitkom, wo man den Kodex für Geodatendienste verteidigt. Mit ihrer »mantraartig vorgetragenen Forderung nach einem Vorabwiderspruch« würden Datenschützer und Politiker dem Datenschutz einen »Bärendienst« erweisen, da dabei »unvermeidlich große Mengen persönlicher Daten« anfielen. Zudem könnten mittelständische Unternehmen aus Deutschland den enormen Aufwand, der durch Vorabwidersprüche entstehe, kaum stemmen – schließlich seien Widersprüche per Post, Fax und Mail möglich und müssten teils von Hand bearbeitet werden, oft seien Rückfragen notwendig. Daher seien nur große Unternehmen wie Google und Microsoft in der Lage, einen Vorabwiderspruch einzurichten.

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