Verbraucherzentrale NRW bezweifelt Sicherheitsverfahren von Visa und Mastercard

Die Verbraucherzentrale NRW sieht Kunden bedroht von finanziellen Nachteilen bei den 3D-Verfahren der Kreditkartenunternehmen. Diese sollen dem Kunden eigentlich eine persönliche Geheimzahl zuweisen, um so vor Schaden zu schützen.
In den Verfahren sollen Kunden eine persönliche PIN angeben, um sich beim Kauf gegenüber den Kreditkarten-Unternehmen zu autorisieren. Betrüger, die lediglich die Kartennummer und den Namen des Karteninhabers kennen, könnten Aber einen 3D-Sicherheitscode im Internet beantragen und damit auf Kosten des Kunden einkaufen; befürchten die Verbraucherschützer. Noch schlimmer sei der Schaden, wenn Kriminelle den Sicherheitscode abfangen und damit auf große Shopping-Tour gehen.
Durch Zahlungen mit dem Sicherheitscode könnten Kunden auf dem Schaden sitzenbleiben, denn anders als bisher sei mit dem benutzten Sicherheitscode keine Unterschrift als Kaufnachweis nötig. Eine Manipulation müsste der Kreditkartenbesitzer dann selbst nachweisen – einen Fall gebe es schließlich schon, in dem die Bank den Schaden nicht ersetzen wollte.