Mobilfunkanbieter halten sich nicht an Datenschutzvorschriften

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Das Bundesverfassungsgericht hatte zwar im Jahr 2010 schon geurteilt, dass Telekommunikations-Dienstleister nur diejenigen Daten speichern dürfen, die für Abrechnungszwecke dringend benötigt würden. Das aber, so die Datenschützer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, sei unzulässig. Die Standortdaten etwa seien zum Beispiel bei Inlandstelefonaten nicht zur Abrechnung nötig. Der Arbeitskreis bezeichnet deshalb die laufende Praxis als illegal.

Der Leitfaden zum Datenzugriff durch Steuerbehörden der Branchenvereinigung Bitkom lege ganz klar fest, dass die Betreiber Daten, die nicht für die Abrechnung nötig seien, unverzüglich gelöscht werden müssten. Diesen nutze die Generalstaatsanwaltschaft München bei der Verfolgung derjenigen, die ich nicht daran halten. Aus dem teilweise veröffentlichten Papier der Staatsanwälte gehe hervor, wer wie lange welche Informationen behält, schreiben die Datenschützer.

Sie rufen besorgte Bürger zu einer Teilnahme an der entsprechenden Petition auf, um die Strafprozessordnung um den Straftatbestand der illegalen Datenspeicherung zu erweitern.

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