Urteil: Keine GEZ-Gebührenpflicht für Freiberufler-PCs

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Nach Urteil BVerwG 6 C 15.10, 45.10. 20.11 müssen Freiberufler, die zuhause am PC arbeiten, dafür keine Rundfunkgebühren mehr bezahlen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt einen Musterbrief bereit, der bei der Meldung der beruflichen Nutzung hilft – und gegebenenfalls sogar mögliche Rückerstattungsansprüche geltend macht.

Allerdings gilt dies nur, solange Wohnungsstätte und Arbeitsort nicht getrennt sind, warnt die Verbraucherzentrale vor überzogenen Erwartungen.

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