Nach Urteil BVerwG 6 C 15.10, 45.10. 20.11 müssen Freiberufler, die zuhause am PC arbeiten, dafür keine Rundfunkgebühren mehr bezahlen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt einen Musterbrief bereit, der bei der Meldung der beruflichen Nutzung hilft – und gegebenenfalls sogar mögliche Rückerstattungsansprüche geltend macht.
Allerdings gilt dies nur, solange Wohnungsstätte und Arbeitsort nicht getrennt sind, warnt die Verbraucherzentrale vor überzogenen Erwartungen.