Urteil: Onlinewerbung auch mit Markennamen anderer möglich

E-CommerceMarketingPolitikRechtWerbung

Rechtsanwalt Rolf Albrecht von der Kanzlei »volke2.0 « berichtet über ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes von vergangener Woche, das die Nutzung bekannter Marken  als Schlagwort für Werbeanzeigen in Suchmaschinen erlaubt – »wenn nicht bestimmte entgegenstehende Gegebenheiten vorliegen«, formuliert Albrecht vorsichtig.

Er zitiert das Urteil: » …darf der Inhaber einer bekannten Marke es u. a. nicht verbieten, dass Mitbewerber anhand von dieser Marke entsprechenden Schlüsselwörtern eine Werbung erscheinen lassen, mit der, ohne eine bloße Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen des Inhabers dieser Marke anzubieten, ohne eine Verwässerung oder Verunglimpfung herbeizuführen und ohne im Übrigen die Funktionen der bekannten Marke zu beeinträchtigen, eine Alternative zu den Waren oder Dienstleistungen ihres Inhabers vorgeschlagen wird… «

Genauer gesagt, darf der Produktname des Markeninhabers als Werbe-Keyword verwendet werden, wenn aus der verbundenen Anzeige klar hervorgeht, dass es sich um Werbung für ein anderes Produkt handelt. Es muss also klar ersichtlich sein, dass das markengeschützte Schlagwort nicht einfach für die Eigenwerbung missbraucht wurde. Die Anzeige darf auch nicht zur »Verunglimpfung« des eigentlichen Marken-Inhabers genutzt werden.

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen