BVDW greift Datenschützer wegen Verbot von Facebook-Buttons an

Big DataData & StorageMarketingPolitikRechtSoziale Netzwerke

Es sei wichtig, das geltende Datenschutzrecht durchzusetzen, betonte der BVDW, doch es seien noch gar nicht alle rechtlichen Fragen geklärt. Die Datenschützer hätten sich besser mit Facebook zusammensetzen sollen, statt »im Rahmen einer Pressemitteilung gezielt die breite Masse der Webseitenbetreiber in Schleswig Holstein mit einer Bußgelddrohung zu konfrontieren«.

Das ULD hatte im August erklärt, die Integration von Like-Buttons und Facebook-Fanpages auf Webseiten verstoße gegen das Telemediengesetz, das Bundesdatenschutzgesetz und das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein. Alle Website-Betreiber in Schleswig-Holstein hätten bis Ende September die Facebook-Dienste zu deaktivieren, um die Datenübertragung in die USA zu stoppen, andernfalls werde man Maßnahmen ergreifen. Man drohte mit Untersagungsverfügungen und Bußgeldern bis 50 000 Euro.

Gerade für kleine Website-Betreiber sei das Risiko eines Bußgeldverfahrens eine existenzielle Bedrohung, so dass ihnen meist kein anderer Weg bliebe, als die Plugins zu entfernen, konstatiert der BVDW. Dass die Datenschützer nicht den Dialog mit der digitalen Wirtschaft gesucht hätten, sondern per Pressemitteilung Druck auf alle Website-Betreiber ausüben würden, erwecke den Eindruck einer Stellvertreterdebatte mit letztendlich vorrangig politischer Zielsetzung. »Bestehende Rechtsunsicherheiten im datenschutzrechtlichen Umgang mit Web 2.0-Diensten drohen so gezielt auf dem Rücken gerade kleinerer, auch privater Anbieter ausgetragen zu werden«, so der BVDW.

Der Verband fordert die Datenschutzbehörden auf, ihre Bußgeldrohung zurückzunehmen und die offenen Fragen in einem geordneten Prozess mit Facebook zu klären. Man selbst stehe für einen sachlichen Dialog bereit.

(Quelle kleines Bild oben: Visual Concepts – Fotolia.com)

Lesen Sie auch :