ULD hält Drohung gegen Website-Betreiber wegen Like-Button aufrecht

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Es gehe dem ULD nicht um das Drangsalieren kleiner Website-Betreiber, konterte Weichert die Kritik des BVDW, man wolle jedoch die Rechtslage schnell und verbindlich klären und werde daher wie angekündigt »ausgewählte öffentliche und private Anbieter in Schleswig-Holstein im Oktober zu Stellungnahmen auffordern und Verwaltungsverfahren einleiten«.

Wie das ULD mitteilt, hat Facebook Anfang September bei einer Stellungnahme im ULD und im Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtags die Position vertreten, für Fanpages nur nach irischem Datenschutzrecht verantwortlich zu sein. Die Website-Betreiber, die Facebook-Buttons einsetzen, würden für die damit erhobenen Nutzungsdaten keine Verantwortung tragen. Das sieht das ULD jedoch anders und betont, dass deutsche Website-Betreiber für die Verarbeitung von Nutzungsdaten durch Facebook eine rechtliche Mitverantwortung tragen. »Solange Facebook nicht nachweisen kann, für welche Zwecke es welche Nutzungsdaten in den USA verarbeitet, können Seitenanbieter in Deutschland die Weitergabe dieser Daten nicht rechtlich verantworten«, heißt es beim ULD.

Man bleibe mit Facebook im Dialog und habe die Hoffnung, dass der Dienst irgendwann datenschutzkonform gestaltet werde. »Um hierhin zu kommen, genügt es aber nicht, Dialogbereitschaft zu signalisieren und kleine Änderungen vorzunehmen; nötig ist ein totaler Richtungswechsel«, sagte Weichert. Man stünde erst ganz am Anfang, und ihm sei klar, dass ein Richtungswechsel nicht ohne Konflikte erreicht werden könne.

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