Website-Betreiber oder Provider müssen für ehrverletzende Blogbeiträge haften

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Unter dem in Juristendeutsch gehaltenen Titel »Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag« veröffentlichte der Bundesgerichtshof heute sein Urteil, das den Betreibern von Onlineservices ihre Sorgfaltspflicht nahelegt. Der VI. Zivilsenat veröffentlichte unter Aktenzeichen VI ZR 93/10 am 25.10.2011 sein Urteil. (Erfahrungsgemäß folgt die ausführliche Pressemitteilung zwei Wochen später unter der gleichen Web-Adresse).

Demzufolge ist Google als Betreiber seines Bloggingdienstes Blogspot mitverantwortlich für die Unterstellung, die ein Nutzer gegenüber einem Dritten im Google-Blog geschrieben hatte. Da der Blogger nicht gefunden werde konnte, verklagte der Beleidigte gleich Google selbst.

Nach dem Urteil könne der Betreiber dazu verpflichtet werden, den negativen Beitrag zu entfernen. Der Betreiber – in diesem Falle Google – müsse aber konkret auf den Rechtsverstoß hingewiesen werden. Dass er von sich aus alle Einträge auf ihre juristische Korrektheit überprüfe, könne von ihm nicht verlangt werden. Bei klarer Benennung jedoch haftet der Betreiber als »Mitstörer«, wenn er den bemängelten Eintrag nicht entfernt.

Mehr Details über den konkreten Fall berichtet die Website intern.de.

(Bildquelle: livestockimages – Fotolia.com)

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