Bundesjustizministerin will Bußgelder für unerlaubte Telefonwerbung erhöhen

Vor gut zwei Jahren wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angepasst, um die Bundesbürger besser vor unerwünschten Werbeanrufen zu schützen. Die seien zwar seltener geworden, heißt es in einer Untersuchung, die im Auftrag der Justizministerin durchgeführt wurde, allerdings hätten die Beschwerden über untergeschobene Verträge zugenommen. Dabei geht es zumeist um Gewinnspieldienste, weshalb Leutheusser-Schnarrenberger für diese durchsetzen will, dass sie der Schriftform bedürfen und nicht mehr mündlich abgeschlossen werden können. Das geht aus einem Eckpunkte-Papier ihres Ministeriums hervor, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Darüber hinaus will Leutheusser-Schnarrenberger das Bußgeld für unerlaubte Werbeanrufe auf 300 000 Euro erhöhen. Derzeit kann ein Bußgeld von maximal 50 000 Euro verhängt werden, was allerdings nicht abschreckend genug ist. Die Bundesnetzagentur wertet zwar jeden einzelnen Anruf als Verstoß, doch von Gerichten wurden die Bußgelder in der Vergangenheit häufig massiv gekürzt, weil sie nur den Auftrag an das Call Center als Verstoß sehen. Daher sei die Erhöhung des Bußgeldes notwendig, um auch auf Kampagnen mit besonders vielen unzulässigen Einzelanrufen angemessen reagieren zu können, heißt es laut SZ in dem Eckpunkte-Papier. Zudem sollen künftig auch für Anrufe mit automatischer Bandansage Bußgelder verhängt werden.