Usedsoft offeriert Unternehmen »Nachlizenzierung«

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Häufig würden in Unternehmen mehr Softwareprodukte verwendet als tatsächlich lizenziert wurden, meldet usedsoft – wohl, um noch an den Restjahresbudgets mancher Unternehmen teilhaben zu können. Das Unternehmen hat sich selbst durch juristisches Hickhack durchgebissen und hatte nach der Insolvenz (durch die Pleite seiner Schweizer Einkaufsfirma) wieder neu angefangen.

Die Nutzung »geschützter Werke ohne Einwilligung des Rechteinhabers« sei strafbar, zitiert usedsoft die Gesetzestexte und nennt Geldbußen und die persönliche Haftung der Geschäftsführer als Konsequenz mangelnden Lizenzmanagements.

Wenn in einem Unternehmen eine Unterlizenzierung festgestellt würde, so usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider, sei die Lösung ein schnelles Nachlizenzieren. Dazu biete sich natürlich Gebraucht-Software an, die 25 bis 50 Prozent günstiger als der Neupreis sei – und dennoch legal. Das Jahresende sei der richtige Zeitpunkt, das restliche Softwarebudget anzufassen und »ein gutes Lizenzgewissen« zu sichern.

Allerdings muss sich der Käufer überlegen, welche Lizenzen er erwirbt: Manche Softwarehersteller halten die Nutzung gebrauchter Programme immer noch nicht für legal und kämpfen dagegen an. So hatte der Gebrauchthändler einst einen Prozess gegen Microsoft verloren und war auch im Streit mit Oracle den Juristen des Softwarekonzerns unterlegen.

Eine Checkliste für Gebrauchtlizenzen aus dem Jahre 2008 ist juristisch aber großteils noch immer gültig – ein Blick auf die enthaltenen Punkte ist jedenfalls hilfreich.

(Bildquelle: ferkelraggae – Fotolia.com)

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