Rundfunkgebühr: Haushaltsabgabe kann kommen

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Die neue Rundfunkgebühr wurde bereits im vergangenen Jahr beschlossen, brauchte aber noch die Zustimmung der Länder, die nun vorliegt. Schleswig-Holstein stimmte als letztes Bundesland zu – im Kieler Landtag votierten CDU, FDP und SPD für die Haushaltsabgabe, so dass der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 1. Januar 2013 in Kraft treten kann. Ab dann ist die Rundfunkgebühr nicht mehr vom Vorhandensein eines Empfangsgerätes abhängig, sondern wird pro Haushalt beziehungsweise im Falle von Firmen pro Betriebsstätte gezahlt. Dadurch wird die Erhebung der Beträge einfacher, da einen Kontrolle durch die GEZ, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist, entfällt. Allerdings zahlen dann auch Haushalte ohne Fernseher den Höchstsatz von 17,98 Euro pro Monat, die bislang für Radio oder Internet-PC nur 5,76 Euro zahlen mussten.

(Quelle kleines Bild oben: Thomas Jansa – Fotolia.com)

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