Geldstrafe für Google bestätigt

Wie unsere französische Partnerwebsite itespresso.fr meldet, hatte dieVersicherungsgesellschaft Lyonnaise de Garantie gegen den Internetkonzern Google eine Klage wegen «Beleidigung in der Öffentlichkeit» durchgesetzt und in einer ersten Entscheidung am 18. Mai Recht bekommen. Bei einer Google-Suche im Oktober 2010 war der Versicherungsgesellschaft aufgefallen, dass ihr Firmenname unter dem Stichwort «escroc» zu Deutsch «Betrüger» erscheint.
Die Versicherungsgesellschaft hat daraufhin von Google verlangt, dass die negative Assoziation unterbleiben soll. Google lehnte dies zunächst ab, worauf sich die Versicherung an ein Gericht wandte. In einer ersten Instanz wurde Google zu einer Strafe von 50.000 Euro verurteilt. Der Internetkonzern ging mit der Begründung in Berufung, dass es sich bei der Suchmaschine um ein «automatisches Werkzeug» und nicht um «menschliche Gedanken» handele.
Das Appellationsgericht von Paris bestätigte das Urteil aus der ersten Instanz. Denn das Unternehmensziel von Google sei die Kommunikation und die Verbreitung von menschlichem Gedankengut. Die algorithmischen Verfahren, die Google verwendet, dienen lediglich als Mittel, um diese Gedanken zu organisieren und zu präsentieren. Mittlerweile geht Google wohlwollender mit dem Versicherungsunternehmen um. Wer den Namen in die Suchmaschine eingibt, erhält als erstes einen Link auf die Homepage der Gesellschaft.