Telekom setzt sich erfolgreich gegen Internetsperren durch

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Am heutigen 12. Januar 2012 veröffentlichte das Gericht sein Urteil zugunsten der Deutschen Telekom: Die Anordnung der Bezirksregierung, Internetsperren für bestimmte Domains aus dem Ausland einzuführen, sei rechtswidrig. Nach dem Haftungs- und Verantwortungssystem des Telemediengesetzes sei die Telekom als reiner »Access-Provider« nicht für die Inhalte der Domains verantwortlich.

Die Bezirksregierung habe kein »schlüssiges Gesamtkonzept zum gleichzeitigen Vorgehen gegen alle Access-Provider in Nordrhein-Westfalen« vorgelegt und so »in wettbewerbsverzerrender Weise in das Marktgeschehen und die Grundrechte der Klägerin eingegriffen«. Die Sorge der Telekom, als zensierter Provider stigmatisiert zu werden, sei berechtigt, heißt es im Urteil (Aktenzeichen 6 K 5404/10).

(Bildquelle: arahan – Fotolia.com)

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