EuGH: Provider dürfen Daten der Nutzer nicht durchsuchen

Hosting-Provider dürfen die von ihren Kunden gespeicherten und gesendeten Inhalte nicht mehr mit einem Filter-System durchsuchen, um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen. Der deutsche Internet-Verband eco scheint erleichtert zu sein und tut das Urteil des EuGH (hier als PDF) in Pressemeldungen kund.
Dem Gerichsstreit lag ein Fall in Belgien zuvor: Der Dienst Netlog sollte von der belgischen Verwertunsgesellschaft SABAM gerichtlich dazu geezwung enwerden, ein Schnüffelsystem zu installieren, um »geschütztes Material aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft zu entdecken«, schreibt eco. Dies sei mit europäischem Recht nicht vereinbar, entschied jetzt das Gericht.
Das Urteil stärke die Providerbranche durch die ausdrückliche Bezugnahme auf das – in der E-Commerce-Richtline verankerte – Verbot der vorbeugenden Überwachung von Inhalten, begrüßt Eco. Vorstand Oliver Süme bestätigt noch einmal, dass das Urteil endlich Rechtssicherheit für die europäischen Provider bestätigt. Seine stetige Aussage »Hosting-Provider haften nicht für Inhalt, von denen sie keine Kenntnis haben« wird nun auch auf europäischer Ebene betätigt.