Facebook-Account wird beschlagnahmt

MarketingPolitikRechtSicherheitSoziale Netzwerke

Die Bildzeitung beschreibt es wieder einmal sehr plakativ: »Dieser Fall könnte Justizgeschichte schreiben«. Erstmals verfügt in Deutschland die Justiz einen Einblick in und die Herausgabe von Facebook-Daten.

Die »Aufforderung zur Straftat« ist in Deutschland strafbar – und auch in anderen Ländern ist dies nicht unbedingt ein Kavaliersdelikt. Doch Facebook sträube sich dagegen, Daten herauszugeben, erzählt Bild den bizarren Fall.

Richter Sierk Hamann habe bei Facebook Deutschland nach den Daten gefragt, denn öffentlich einsehbar sind lediglich die Pinnwand-Einträge. Das Rechenzentrum mit den Facebook-Account-Daten jedoch liege in Irland – nur die Kollegen dort hätten Zugriff auf weitere Informationen, habe Facebook auf die Anfrage geantwortet.

Ein Rechtshilfe-Ersuchen in Irland aber koste Zeit und Geld, habe nun der Richter dem Verdächtigen mitgeteilt. Dieser würde sich durch Offenlegung seines Accounts diese Kosten ersparen.

Der nächste Gerichtstermin finde am Donnerstag statt – dann werde sich zeigen, ob der 20jährige bereit ist, seine Daten preiszugeben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass er eventuell verdächtige Informationen in der Zwischenzeit längst gelöscht haben wird und sie bei Facebook Irland dem regelmäßigen Daten-Aufräumprozess zum Opfer gefallen sind. Dann bleibt dem Richter nur noch, Backups, die das soziale Netz im Rahmen von Compliance-Regeln erstellen muss, durch die irische Justiz beschlagnahmen zu lassen.

(Bildquelle: ferkelraggae – Fotolia.com)

Lesen Sie auch :
Anklicken um die Biografie des Autors zu lesen  Anklicken um die Biografie des Autors zu verbergen