iPad: Keine einstweilige Verfügung gegen Apple in Shanghai

Das Distriktgericht von Pudong (der östliche Teil Shanghais) lehnte den Antrag der Proview International Holdings aus Shenzen (westlich neben Hongkong) auf einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von Apples iPad ab, berichtet Wirtschaftsdienst Bloomberg.
Proview-Anwalt Roger Xie bezeichnet die Entscheidung als »falsch« und will in Berufung gehen. Xie beruft sich auf das chinesische Markenrecht (das dem deutschen sehr ähnelt), und das sollte seiner Meinung nach den Markeneigentümer verteidigen.
Apple behaupte laut Bloomberg, die chinesische Marke 2009 erworben zu haben und Proview wegen der Nutzung 2010 im Gericht von Shenzen verklagt zu haben. Der Richter in Shenzen widersprach seinerzeit Apples Behauptung; schließlich sei der Vertrag mit der taiwanischen Niederlassung von Proview geschlossen worden, eine Nachfrage an den Marken-Eigentümer in Shenzen sei jedoch nicht eindeutig nachweisbar. Die Berufung soll am 29. Februar im Landgericht von Guangdong (Kanton) stattfinden.
Allerdings ist die Vorgeschichte noch länger – weswegen der gekränkte Proview-Eigentümer Apple nun auch in den USA verklagte – schließlich habe Apple sich die Marke in betrügerischer Absicht über eine Tarnfirma gekauft und nicht enthüllt, die Marke selbst nutzen zu wollen. Die Anzeige ging am 17. Februar vor dem Santa Clara Superior Court in.
Proview habe selbst versucht, ein Gerät mit dem Markennamen IPAD zu verkaufen – lange vor Apple – und habe die Namensrechte auch für die EU und andere Märkte angemeldet. Nach finanziellen Problemen veräußerte Proview die »globale Marke« im Jahr 2009 für 35.000 Pfund an eine britische Firma namens IP Application Development – hinter der sich tatsächlich Apple verborgen hatte.
Proview möchte für diesen Betrug nun Schadensersatz von zwei Milliarden US-Dollars, eine Annulierung der früheren Vereinbarung mit der »Tarnfima« und eine einstweilige Verfügung gegen einen Verkauf des Apple iPad in den USA.