Landgericht München entscheidet erneut gegen Motorola

Apple hat einen weiteren Etappensieg in den laufenden patentrechtlichen Auseinandersetzungen mit Motorola Mobility errungen. Es kam beim Landgericht München I teilweise durch mit einer Klage, die dem Konkurrenten vorwirft, ein europäisches Patent über ein “Tragbares elektronisches Gerät zur Foto-Verwaltung” (EP 2059868) zu verletzen.
Richter Dr. Peter Guntz befand, Motorola verletze mit der Android-Fotogalerie im Xoom-Tablet und zwei Smartphones das von Apple gehaltene Schutzrecht, jedenfalls im Zoomed-in-Modus. Da Apple damit jedoch nur einen von zwei Klagepunkten gewann, erlegte er den Prozessgegnern die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte auf. Ihre Anwaltskosten müssen sie außerdem vollständig selbst tragen.
Patentblogger Florian Müller entwickelt aus diesem Urteil dennoch das bedrohliche Szenario, Apple könne von Motorola die Vernichtung all seiner patentverletzenden Produkte in Deutschland verlangen. Selbst ihren Rückruf aus dem Handel auf Motorolas Kosten, um sie vernichten zu lassen, schließt er nicht aus.
Solche weitreichenden Folgen befürchtet Motorola offenbar nicht. “Das heutige Münchner Urteil zu der von Apple eingereichten Patentklage betrifft ein Softwarefeature im Zusammenhang mit bestimmten Funktionen beim Betrachten von Fotos im Modus ‘Zoomed in” auf mobilen Geräten”, erklärte eine Sprecherin per E-Mail. “Wir weisen auf die Entscheidung des Gerichts hin, dass die Ausführung der Funktionen im Modus ‘Zoomed-out’ dieses Patent nicht verletzt.”
“Wir erwarten keine Auswirkungen auf die Lieferbarkeit oder künftige Verkäufe”, versicherte sie weiter, “da wir bereits eine neue Methode umgesetzt haben, um Fotos auf unseren Geräten zu betrachten, ohne dass es die Nutzererfahrung beeinträchtigt.”
Ähnlich hatte es Samsung gehandhabt, als ein Gericht im letzten Jahr in den Niederlanden die Verletzung des gleichen Patents feststellte. Es reagierte innerhalb weniger Tage mit einem Softwareupdate für seine Android-Smartphones und machte das Urteil damit bedeutungslos.
[Mit Material von Don Reisinger, News.com]
(Bildquelle: arahan – Fotolia.com)