Internet-Verband eco präsentiert neues Rechtsgutachten zu Internetsperren

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Das neue Rechtsgutachten im Auftrag von eco soll beweisen, dass Internetsperren unzulässig sind – auch deshalb, weil sie in die Kommunikation unbescholtener Bürger eingreifen. Nicht nur nach deutschem Recht, sondern auch nach EU-Recht seien Internetsperren nicht erlaubt, erklärt das Gutachten, das Ende vergangener Woche in Köln vorgestellt wurde.

Die Sperrung von Internet-Inhalten zur Bekämpfung von Kinderpornografie, illegaler Glücksspielangebote oder Urheberrechtsverletzungen wird immer wieder ins Spiel gebracht. »Doch die Kommunikation im Internet ist in Deutschland durch das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes geschützt«, erklärt das Gutachten. »Sperrungen verletzen – unabhängig von der verwendeten Methode – diesen vom Gesetz definierten Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses.«

Sperrverfügungen und die sogenannten Internetsperren seien aus diesem Grund rechtlich unzulässig, sagt Harald A. Summa, Geschäftsführer von eco in einer Presseaussendung zum Thema. »Zudem lehnen wir sie wegen ihrer mangelnden Wirksamkeit grundsätzlich ab.«

Im Detail untersuche das Gutachten »den verfassungs- und einfachgesetzlichen Schutz der Kommunikation im Internet sowie den gesetzlichen Rahmen am Beispiel behördlicher und gerichtlicher Sperrungsverfügungen im Bereich des Urheber- und Glücksspielrechts.« Neben deutschem Recht fließe auch die EU-Gesetzeslage und Rechtsprechung ein. Das Papier lege den Schwerpunkt auf den Schutz der Kommunikation im Internet. Das volle Gutachten steht hier als PDF zum Download bereit.

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