Verbraucherschützer mahnen Apple wegen kostenpflichtiger Garantieverlängerung ab

Die von Apple beworbene kostenpflichtige Garantie kann nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV ) Verbraucher in die Irre führen. Die Organisation hat deshalb zusammen mit zehn anderen europäischen Verbraucherorganisationen (aus Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien) das Unternehmen abgemahnt. Der Hersteller hat bis zum 30. März Zeit, um eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Wer auf der deutschen Website von Apple Produkte bestellt, dem empfiehlt das Unternehmen den Kauf einer zwei- oder dreijährigen Herstellergarantie, den so genannten Apple Care Protection Plan. Es preist die Garantie unter anderem wie folgt an: »Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des Apple Care Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern.« Eine zweijährige Gewährleistung für Reparaturen eines iPads kostet beispielsweise 79 Euro, eine dreijährige Garantie für ein Mac Book 349 Euro.
Nach Auffassung des VZBV klärt Apple im Zuge des Angebots jedoch nicht ausreichend über die ohnehin bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler auf. Diese gelten in der EU unabhängig von einer Herstellergarantie mindestens zwei Jahre. Geben Hersteller eine eigene Garantie ab, müssen sie einfach und verständlich auf die gesetzlichen Ansprüche hinweisen.
Diesen Anforderungen genügt die Aufmachung der Apple-Garantie nach Ansicht des VZBV nicht. Bei Verbrauchern kann nach Auffassung der Organsiation vielmehr der Eindruck entstehen, dass sie ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung haben. Damit halte Apple sie davon ab, ihre gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen. Dies verstoße gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
