Garantieerweiterung: Apple unterliegt italienischen Wettbewerbshütern

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In Italien gilt – wie in der gesamten EU – ein zweijähriger gesetzlicher Gewährleistungsanspruch. Apple, das seine Produkte mit einer einjährigen Herstellergarantie ausliefert, soll Kunden in Italien trotzdem zum Kauf der einjährigen Garantieerweiterung Apple Care gedrängt haben. Nach dem erstinstanzlichen Urteil hatte Apple seinen italienischen Onlineshop um Hinweise erweitert, die Verbraucher über ihre gesetzlichen Rechte informieren.

Erst Anfang der Woche hat auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) zusammen mit zehn weiteren europäischen Organisationen Apple eine Abmahnung geschickt. Nach Auffassung der Organisation klärt Apple im Zuge seines Angebots nicht ausreichend über die ohnehin bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers auf.

Bei Verbrauchern kann nach Auffassung des VZBV der Eindruck entstehen, dass sie ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie (Apple Care Protection) nach einem Jahr keinen Anspruch auf Gewährleistung haben. Damit halte Apple sie davon ab, ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche geltend zu machen. Dies verstoße gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Koordiniert wird die Aktion von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC. Sollte die Beschwerde zu Ermittlungen der EU-Kommission führen, droht Apple eine empfindlichere Geldstrafe als in Italien. Die EU kann Bußgelder in Höhe von 10 Prozent des jährlichen Umsatzes verhängen. Das wären bei Apple bis zu 12 Milliarden Dollar. Der Hersteller hat bis zum 30. März Zeit, um eine Unterlassungserklärung abzugeben.

[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com und Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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