Urheberrecht: Erste Abmahnung wegen Facebook-Pinnwand bekannt geworden

Der Rechtsanwalt Arno Lampmann hat von der ersten Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung auf einer Facebook-Pinnwand berichtet. Der Abmahner fordert darin von Lampmanns Mandanten, das Bild umgehend zu entfernen sowie eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Außerdem verlangt er Auskunft über die Dauer der Nutzung des Bildes sowie Schadenersatz. Dessen Höhe will er nach Erhalt der Auskunft beziffern.

“Die Besonderheit des Falles besteht darin, dass das betreffende Lichtbild von einem Dritten auf die Pinnwand unseres Mandanten hochgeladen wurde. Dieser kann naturgemäß gar nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der es auf der Pinnwand postet“, so Lampmann in seinem Blogbeitrag.
Der Anwalt weiter: “Die uns nun vorliegende Abmahnung, die sicherlich nicht die letzte bleiben wird, ist trauriges Zeugnis dafür, dass man bei den Betrieb einer Facebook-Seite auch und gerade als Privatperson nicht vorsichtig genug sein kann. Die Gefahr, wegen Rechtsverletzungen in Anspruch genommen zu werden, ist offensichtlich größer, als viele denken.”
Ähnlich äußert sich auch der Anwalt Christian Solmecke: “Der Fall zeigt zunächst einmal, dass Facebook-Anwender in Bezug auf die eigene Einbindung von fremden Fotos gar nicht vorsichtig genug sein können. Denn so etwas stellt ohne die Erlaubnis des Berechtigten eine Urheberrechtsverletzung dar. Das gilt nicht nur bei von Dritten angefertigten Fotos (etwa von Stars), sondern auch bei selbst angefertigten Aufnahmen. Das jemand fotografiert werden möchte, besagt lange noch nicht, dass er mit der Veröffentlichung seiner Bilder im Internet einverstanden ist.”
Solmecke empfiehlt Nutzern, ihre Pinnwand auf Postings durch Dritte zu kontrollieren. Inwieweit der Inhaber der Pinnwand dafür verantwortlich ist, sei in der Rechtsprechung noch nicht abgeklärt. Nach Paragraf 10 des Telemediengesetzes hafte ein Diensteanbieter nur dann für die Inhalte eines Dritten, wenn ihm die rechtswidrigen Inhalte bekannt sind. Davon dürfte laut Solmecke auszugehen sein, wenn der jeweilige Inhalt geteilt oder kommentiert worden ist.
Die Problematik des Urheberrechts auf Facebook-Pinnwänden ist früher schon aufgegriffen worden. Beispielsweise berichtete die ARD-Sendung Ratgeber Internet vom 31. März 2012 ausführlich darüber. Anwalt Christian Solmecke hat bei ZDNet im Mai 2011 auf Fallen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht und Facebook-Postings hingewiesen.