Lehrerverband wehrt sich vehement gegen “Schultrojaner”

Lehrkräften ist die Anfertigung digitaler Kopien aus erworbenen Schulbüchern generell nicht gestattet. Die Kultusminister hatten sich in einem Gesamtvertrag mit den Bildungsmedien vor einem Jahr unter anderem dazu verpflichtet, mittels einer Software in Schulen in allen Bundesländern nach unerlaubten digitalen Kopien zu suchen. Da die Pläne für diese Software bei Datenschützern und Bundesjustizministerium auf erhebliche Bedenken stießen, suchen einige Bundesländer nach Ansicht des Deutschen Philologenverbandes offensichtlich nach Alternativen, um ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.

“Von den Schulleitungen werden damit eine Vorgehensweise und eine Erklärung gefordert, denen sie gar nicht nachkommen können. Für die Abgabe der Erklärung müssten sie alle Dateien und Ordner von Lehrkräften und Schülern auf allen lokalen und externen Schulrechnern durchforsten, wozu sie weder in der Lage noch berechtigt sind”, so Heinz-Peter Meidinger, Bundesvorsitzender des Deutschen Philologenverbandes, in einer Pressemitteilung.
Den Schulleitungen stünden die dazu erforderlichen technischen Hilfsmittel überhaupt nicht zur Verfügung. Außerdem verletze das Vorgehen massiv die Persönlichkeitsschutzrechte von Lehrkräften. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion lasse sich zudem der Schluss ziehen, dass auch auf Schulleitungen Schadensersatzforderungen zukommen könnten, wenn sich abgegebene Erklärungen nachträglich als falsch erweisen.
Der Verbandschef hält auch nichts davon, dass die Schulleitungen von den Lehrkräfte eigene Erklärungen verlangen. “Zum einen fehlt für die verpflichtende Einforderung einer solchen Erklärung durch die Dienstvorgesetzten die gesetzliche Grundlage, zum anderen sind auch Lehrkräfte nicht in der Lage zu erkennen, ob sich nicht in der ein oder anderen aus dem Internet heruntergeladenen Datei ein Digitalisat verbirgt”, so Meidinger.
Für völlig unsinnig hält der Philologenverbandsvorsitzende schließlich die Anweisung des Thüringer Bildungsministeriums, dass alle Lehrkräfte eine Übersicht führen müssten, “in der fortlaufend eingetragen wird, was, wann, aus welcher Quelle in welcher Anzahl kopiert wurde.” Für Meidinger ist das “Monster-Bürokratismus in Reinkultur”.
Er erinnerte daran, dass das ungelöste Grundproblem nach wie vor darin bestehe, dass in Zeiten moderner Medien ein Vertrag mit den Rechteinhabern, der nur analoge Kopien in gewissen Grenzen zulasse, digitale aber komplett untersage, keinen großen Sinn mache. “Wenn ich als Lehrer aus einem Schulbuch eine Tabelle analog herauskopiere, diese dann ausschneide und in ein Arbeitsblatt einklebe und für die Klasse nochmals analog kopiere, dann darf ich das. Wenn ich aber, wie es sich heute anbietet, diese Tabelle auf meinem Computerarbeitsplatz einscanne und digital in mein Arbeitsblatt einbinde, stehe ich als Lehrer mit einem Bein im Gefängnis! Das kann man doch keinem begreiflich machen.”
(Bild links oben: Ilona Baha – Fotolia.com)