Urteil: Blogbetreiber haftet für verlinktes YouTube-Video

Homepage-Betreiber, Facebook-Anwender und Blogger können gegebenefalls vor Gericht für YouTube-Videos haftbar gemacht werden, die sie verlinkt oder in die eigenen Seiten eingebettet haben. Auf ein entsprechendes Urteil das Landgerichts Hamburg hat Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke hingewiesen
Die ZDF-Sendung WISO hatte einen Filmbeitrag über einen umstrittenen, deutschen Krebsarzt gedreht. Dieser Beitrag ist auch als Clip bei YouTube zu finden. Ein Blogger hatte das Thema aufgegriffen und einen eigenen Beitrag über den Arzt geschrieben, in den er das YouTube-Video des Senders als “Embedded-Video” integrierte. Der Arzt hatte dem ZDF zuvor bereits per einstweiliger Verfügung des Landgericht Hamburgs die weitere Verbreitung und Ausstrahlung des Filmbeitrags untersagen lassen. Dies war dem Blogger aber nicht bekannt. Er wusste allerdings, dass der Arzt rechtlich gegen das ZDF und den entsprechenden Filmbeitrag vorgeht.
Das Landgericht Hamburg urteilte nun, dass der Blogger als Verbreiter des umstrittenen Fernsehbeitrags sehr wohl auf Unterlassung haftet, weil das Persönlichkeitsrecht des Arztes verletzt wurde: Das ZDF soll mit versteckter Kamera in den Praxisräumen des Arztes gedreht haben. Das Landgericht Hamburg gesteht dem Blogger zu, dass dieser sich den Beitrag nicht zu eigen gemacht hat. Aber auch, wenn er nur als sogenannter “mittelbarer Störer” betrachtet werden kann, fordert das Gericht dennoch ausdrücklich Prüfpflichten vom Blogger ein.
Das Gericht gab an, dass der Blogger nicht auf die Rechtmäßigkeit des ZDF-Beitrags hätte vertrauen dürfen. Da ihm bekannt war, dass der Arzt rechtlich gegen das ZDF vorgeht, hätte er vor dem Einbetten des Videos beim Arzt nachfragen müssen, ob eine Veröffentlichung möglich sei.
“Das Urteil ist meiner Ansicht nach völlig falsch”, so Anwalt Christian Solmecke. “Es geht in die falsche Richtung und schränkt die Meinungsfreiheit im Web deutlich ein. Jede Diskussion, die gerade in den öffentlichen Blogs sehr schnell und kontrovers geführt werden kann, wird im Keim erstickt, wenn die Blogger für jedes verlinkte Video sofort haftbar gemacht werden können.” Seiner Ansicht nach gehen die vom Landgericht Hamburg angesetzten Prüfpflichten zu weit und sind gerade für Blogger kaum umzusetzen.
Solmecke weiter: “Die Rechtsauffassung in unserer Kanzlei geht dahin, dass ein Anwender im Internet nur dann für ein verlinktes Video haften kann, wenn ihm klar bewusst ist, dass die Inhalte illegal sind. Bis hier die Gerichte eindeutiger urteilen, empfehle ich allen Homepage-Betreibern, Facebook-Nutzern und Bloggern aus Sicherheitsgründen, nur eigene Texte, Fotos und Videos zu veröffentlichen.”
(Bild links oben: arahan – Fotolia.com)