Urheberabgabe auf Speicherkarten und USB-Sticks vervielfacht sich

Auf einer Veranstaltung in München hat die GEMA, eine der in der ZPÜ vertretenen deutschen Verwertungsgesellschaften, zu der von der ZPÜ für den ersten Juli angekündigten Erhöhung Stellung genommen. Wie unter anderem die ‘Welt’ berichtet , begründet die Organisation die massive Erhöhung mit dem technischen Fortschritt. Die Abgabe werde an die gestiegenen Speicherkapazitäten angepasst. GEMA-Sprecher Peter Hempel meint soagr, dass die aktuellen Speichermöglichkeiten einen noch deutlicheren Anstieg rechtfertigen würden.
Auf Speichermedien zahlen die Hersteller in Deutschland eine pauschale Abgabe. Die war im April 2010 durch einen Kompromiss zwischen ZPÜ und Bitkom auf 10 Cent pro USB-Stick oder Speicherkarte festgelegt worden. Mitgliedsfirmen des Bitkom und des Informationskreises Aufnahmemedien zahlten nur 8 Cent. Die Einigung galt für 2010 und 2011 verkaufte Produkte. Eine neue Vereinbarung kam nicht zustande. Die GEMA beziehungsweise die ZPÜ hält sich daher – wie auch schon bei anderen Urheberabgaben – durch ihren Auftrag für berechtigt, einseitig Abgaben festzusetzen. Die unterliegen allerdings der Prüfung durch das Patentamt. Die könne, wie Sprecher Hempel gegenüber dpa eingeräumt hat, aber bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen.
Für die Zahlung der Pauschalabgabe erhalten Verbraucher die Erlaubnis, Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken zu privaten Zwecken herzustellen. Allerdings bringt die Natur eine Pauschalabgabe es eben auch mit sich, dass sie auch auf Speichermdien entrichtet werden muss, die überhaupt nicht für diesen Zweck benutzt werden – etwa SD-Karten in Digitalkameras, auf denen nur privat erstellte Fotos gespeichert werden.
Der Informationskreis Aufnahmemedien geht davon aus, dass mehr als die Hälfte der Speicherkarten SD-Karten sind, die hauptsächlich in Digitalkameras und Camcordern eingesetzt werden. “Dieses Vorgehen zeigt, dass die Verwertungsgesellschaften offensichtlich nicht mehr willens und in der Lage sind, mit der ihnen vom Gesetz zugesprochenen Aufgabe verantwortlich umzugehen”, kritisiert der Herstellerverband.
Der neue Tarif könnte Speichermedien erheblich vertreuern. Beispielsweise kostet das ‘Sandisk Cruzer Edge 4GByte USB-Flashlaufwerk’ online ohne Versandkosten zwischen 3,01 und 4,50 Euro, die neue Abgabe dafür liegt bei 0,91 Euro, also rund einem Viertel des Produktpreises. Die Samsung SD-Karte (MBSS2G) mit 2 GByte kostet laut guenstiger.de in Onlineshops ohne Versandkosten zwischen 4,80 und 6,00 Euro. Die neue Abgabe liegt ebenfalls bei 0,91 Euro, also circa einem Fünftel des Warenwertes. Und die Class 4 Micro-SD-Karte SDU16GBAHC4OPTIMA-EF von PNY mit 16 GByte ist online ab 10,13 Euro erhältlich, die Abgabe von 1,95 Euro würde sie ebenfalls um rund ein Fünftel verteuern.
Urheberabgabe auf Speicherkarten und USB-Sticks ab 1. Juli 2012 |
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Produkt | bisherige Vergütung je Stück in Euro | Vergütung je Stück nach neuem Tarif in Euro | Erhöhung |
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USB-Sticks mit Speicherkapazität ≤ 4 GByte | 0,10 | 0,91 | 810 % |
USB-Sticks mit Speicherkapazität > 4 GByte | 0,10 | 1,56 | 1550 % |
Speicherkarten mit Speicherkapazität ≤ 4 GByte | 0,10 | 0,91 | 810 % |
Speicherkarten mit Speicherkapazität > 4 GByte | 0,10 | 1,95 | 1850 % |