EU-Kommission verklagt fünf EU-Staaten wegen Nichtumsetzung des “Cookie-Gesetzes”

Belgien, die Niederlande, Polen, Portugal und Slowenien haben eine als “Cookie Gesetz” bezeichnete Änderung des EU-Telekommunikationsrechts nicht umgesetzt. Das nimmt die EU-Kommision zum Anlass, die Mitgliedstaaten vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Die vorgesehene Frist lief bereits am 25. Mai 2011 ab.
Den Beklagten drohen nun finanzielle Sanktionen. Die EU fordert ein von der Größe des Mitgliedstaats abhängiges tägliches Zwangsgeld. Es beträgt 13.063,68 Euro für Slowenien und 112,190,40 Euro für Polen – das größte der fünf Länder. Die Niederlande, Belgien und Portugal sollen pro Tag 105.688,80 Euro, 70.353,36 Euro beziehungsweise 22.014,72 Euro abführen. Das Zwangsgeld wäre ab dem Datum des Gerichtsurteils bis zum Zeitpunkt der Umsetzung des Gesetzes zu zahlen.
Zum vorgesehen Termin am 25. Mai 2011 hatten sich lediglich Dänemark, Estland und Großbritannien an die Vorgaben der EU gehalten. Ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte, dass daraufhin gegen die verbliebenen Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden war. Sie hätten, mit Ausnahme der fraglichen fünf Länder, die Richtlinie in den darauf folgenden Wochen und Monaten in nationales Recht umgesetzt. Die anderen 22 Länder, die das EU-Telekommunikationsrecht umgesetzt haben, so die EU, “garantieren stärker vom Wettbewerb geprägte Märkte für Verbraucher und Unternehmen und gewähren EU-Kunden neue Rechte, beispielsweise das Recht auf Wechsel des Telefonanbieters innerhalb eines Tages ohne Änderung der Rufnummer oder den Anspruch auf Benachrichtigung, wenn ihre personenbezogenen Daten online ausgespäht wurden”.
Der Sprecher erwartet zudem, dass die Niederlande die Einführung des Cookie-Gesetzes noch in dieser Woche abschließt. “Damit bleiben wahrscheinlich vier Klagen, gegen die sich die Regierungen von Belgien, Polen, Portugal und Slowenien verteidigen müssen.”
Die Änderung der Telekommunikationsrichtlinie bedeutet vor allem, dass Websites in der EU das Einverständnis ihrer Besucher einholen müssen, bevor sie ein Cookie auf einem Rechner speichern dürfen. Wie diese “Zustimmung” aussehen muss, wird allerdings nicht vorgegeben. Die britische Datenschutzbehörde geht beispielsweise von einer “stillschweigenden Zustimmung” aus. Demnach akzeptiert ein Nutzer die Speicherung von Cookies, wenn er nach einem entsprechenden Hinweis seinen Besuch fortsetzt.
Allerdings kam im Lauf der Woche heraus, dass sich die EU selber nicht an ihre eigene Richtlinie hält und Besucher ihrer Websites nicht auf die Speicherung von Cookies hinweist. Der Datenschutzexperte Stewart Room vermutet, die EU könne argumentieren, dass sie nicht an die Vorgaben gebunden sei, da sie kein Mitgliedstaat sei.
[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]
(Bildquelle: vaso – Fotolia.com)