Viereinhalb Jahre Gefängnis für Gründer von Kino.to

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Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig hat Dirk B., den Gründer und Chef des Streamingportals Kino.to, zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Es befand den 39-Jährigen der massenhaften Verletzung des Urheberrechts für schuldig. Der Angeklagte hatte zuvor ein Geständnis abgelegt und Reue gezeigt. Dies legten die Leipziger Richter zu seinen Gunsten aus.

Das Urteil folgt einer vorher getroffenen Absprache der Prozessbeteiligten über das Strafmaß, um das Verfahren zügig zu beenden. Ohne ein Geständnis hätten dem Kopf von Kino.to bis zu 15 Jahre Haft gedroht. Er saß seit einem Jahr in Untersuchungshaft. Bis zur Rechtsgültigkeit des Urteils wurde der Haftbefehl gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt, so dass er zunächst nicht wieder ins Gefängnis muss.

Dafür ist er sein Vermögen von rund 3,7 Millionen Euro los, dass er durch den Verkauf von Werbung auf der Site erworben hatte. Damit war er der Spitzenverdiener unter den Machern des Streamingportals, über das illegal kopierte Filme abgerufen werden konnten.

Fünf weitere Betreiber von Kino.to sind bereits veurteilt worden. Marcus V. musste Anfang Dezember 2011 wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung für zweieinhalb Jahre in Haft. Wenige Tage später endete ein weiteres Verfahren mit drei Jahren Gefängnis für Martin S., den Hauptadministrator der Site. Mitte Dezember erhielt Dennis B., ebenfalls wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung, eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten – allerdings auf Bewährung. Er war laut dem Kläger, der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), der aktivste Uploader im Netzwerk.

Ein weiteres Mitglied der Kerngruppe wurde Ende Dezember zu drei Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Un dem Chefprogrammierer der Streamingplattform, Bastian P., legte das Landgericht Leipzig im April eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten auf.

(Bild links oben: arahan – Fotolia.com)

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